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   VGH Bayern, 11.08.2006 - 6 B 02.917   

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https://dejure.org/2006,24429
VGH Bayern, 11.08.2006 - 6 B 02.917 (https://dejure.org/2006,24429)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.08.2006 - 6 B 02.917 (https://dejure.org/2006,24429)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. August 2006 - 6 B 02.917 (https://dejure.org/2006,24429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Maßstäbe zur Beurteilung des Vorliegens einer zusammenhängenden Bebauung; Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich; Entstehung der sachlichen Beitragspflicht als maßgebender Beurteilungszeitpunkt

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 35

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.11.2005 - 4 B 67.05

    Voraussetzungen für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs bei daran

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 6 B 02.917
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Wertung und Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG vom 15.9.2005 BauR 2006, 348; vom 9.11.2005 ZfBR 2006, 161).

    Auch die Frage, ob etwa eine Straße oder Geländehindernisse irgendwelcher Art den Bebauungszusammenhang unterbrechen oder auf ihn ohne Einfluss sind, beantwortet sich nach der Verkehrsauffassung mit der Folge, dass es maßgebend jeweils auf die Lage des Einzelfalls ankommt (BVerwG vom 9.11.2005, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG vom 6.11.1968 BVerwGE 31, 20).

  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 6 B 02.917
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Wertung und Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG vom 15.9.2005 BauR 2006, 348; vom 9.11.2005 ZfBR 2006, 161).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 6 B 02.917
    Auch die Frage, ob etwa eine Straße oder Geländehindernisse irgendwelcher Art den Bebauungszusammenhang unterbrechen oder auf ihn ohne Einfluss sind, beantwortet sich nach der Verkehrsauffassung mit der Folge, dass es maßgebend jeweils auf die Lage des Einzelfalls ankommt (BVerwG vom 9.11.2005, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG vom 6.11.1968 BVerwGE 31, 20).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 6 B 02.917
    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist allein nach den konkreten Umständen des jeweiligen Falles zu entscheiden (BVerwG vom 2.8.2001 ZfBR 2002, 69).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 6 B 02.917
    Bei den zitierten, vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen, die gleichfalls unbeplantes Gebiet betrafen, handelte es sich jeweils offensichtlich nur um ein (Buch-)Grundstück, auf dem der Sportplatz situiert war (BVerwG vom 14.2.1986 NVwZ 1986, 568 = KStZ 1986, 90: "das Grundstück Lgb. Nr...."; vom 17.8.1994 BayGT 1994, 268: "das (in Rede stehende) Sportplatzgrundstück des Sportvereins").
  • VGH Bayern, 11.11.2005 - 6 B 01.354
    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2006 - 6 B 02.917
    Auch eine sich in den Bebauungszusammenhang in keiner Weise einpassende Bebauung, z.B. ein Fremdkörper, der die Eigenart des Gebietes folglich nicht prägt, unterbricht den Bebauungszusammenhang nicht (BayVGH vom 11.11.2005 6 B 01.354; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr BauGB 9. Aufl. 2005, § 34 RdNr. 2 m.w.N. der Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 04.09.2009 - 1 ZB 08.967

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorbescheidsantrag für Wohngebäude;

    Eine sich in einen Bebauungszusammenhang in keiner Weise einpassende Bebauung eines einzelnen Grundstücks mag zwar ein "Fremdkörper" sein und deshalb die Eigenart des Gebiets nicht prägen, eine Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs begründet sie jedoch nicht (BVerwG vom 19.9.1986 BVerwGE 75, 34; BayVGH vom 11.8.2006 - 6 B 02.917 - juris; VGH BW vom 10.10.2003 BRS 66 Nr. 96).
  • VGH Bayern, 31.08.2009 - 1 ZB 08.1826

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorbescheidsantrag für ein Wohn- und

    Eine sich in einen Bebauungszusammenhang in keiner Weise einpassende Bebauung eines einzelnen Grundstücks mag zwar ein "Fremdkörper" sein und deshalb die Eigenart des Gebiets nicht prägen, eine Unterbrechung des Bebauungszusammenhang begründet sie jedoch nicht (BVerwG vom 19.9.1986 BVerwGE 75, 34; BayVGH vom 11.8.2006 - 6 B 02.917 - juris; VGH BW vom 10.10.2003 BRS 66 Nr. 96).
  • VG Gelsenkirchen, 13.03.2007 - 9 K 3706/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für ein erschlossenes

    BVerwG, Beschlüsse vom 15. September 2005 - 4 BN 37/05 -, BauR 2006, 348 und vom 9. November 2005 - 4 B 67/05 -, ZfBR 2006, 161; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11. August 2006 - 6 B 02.917 -.
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